Alltägliche Erfahrung, das Konto selbst zu führen, die Miete zu überweisen, Behördenformulare auszufüllen – eben selbstbestimmt leben. Aber nicht für alle. Schwere Krankheiten, das Alter, Verwirrungen nach einem Unfall verhindern bisweilen das gewohnte Leben. Für diesen Fall springen BetreuerInnen ein. Sie kümmern sich um Bank- und Behördengänge genauso wie um Arztbesuche und Mietprobleme. Als PartnerInnen bei der Begleitung in schwierigen Lebenssituationen verstehen sie sich. Deshalb halten sie ständig Kontakt mit den Betreuten.
Menschen können für den Fall einer eigenen Betreuung vorsorgen: Mit einer Betreuungsverfügung lassen sich die Vereine und ihre Betreuerinnen und Betreuer bereits vor Eintritt des Betreuungsfalles bestimmen. Das kann nötig sein, wenn weder Angehörige noch Bekannte bei einer schweren Erkrankung die Interessen des oder der Betroffenen wahrnehmen können oder sollen. Sie dient als Grundlage für den gerichtlichen Beschluss, der Rahmen und Umfang der Betreuung festlegt.
Betreut werden ältere Hilfe-Bedürftige, abhängig Erkrankte, psychisch Kranke und geistig Behinderte. Angst muss niemand haben, sich in die Hände von anderen zu begeben - wenn eine Betreuungsverfügung ausgestellt wird. Dann werden die Betreuenden vom unabhängigen Gericht kontrolliert. Die Verfügungen legen auch fest, welche Rechtsbereiche des Lebens eine Betreute vertrauensvoll aus der Hand gibt. Soll ein Vertrauensverhältnis zwischen den Betreuenden und den Betreuten entstehen, sollte so früh wie möglich der Besuch beim Betreuungsverein anstehen: Dann kann man die Betreuenden frühzeitig kennenlernen und eigene Wünsche formulieren.
Ähnliches gilt für die Patientenverfügung: Sollen Geräte den Körper beatmen oder soll die Maschine abgestellt werden, wenn die Wahrscheinlichkeit zu überleben gering ist? Soll der Patientin noch das Bein amputiert werden, obwohl sie bald sterben wird? Um unnötige oder moralisch fragwürdige Torturen zu vermeiden benötigen die ÄrztInnen AnsprechpartnerInnen. Entscheidungen sollten getroffen werden, solange der Kopf noch klar ist.
Beim Betreuungsverein arbeiten viele ehrenamtlich. Einige unterstützen die hauptamtlichen BetreuerInnen. Sie kaufen zum Beispiel ein oder leisten Gesellschaft. Die MitarbeiterInnen beraten die Ehrenamtlichen und bieten Ihnen Fortbildungen an sowie Räume, Erfahrungen auszutauschen. Das gilt auch für die Angehörigen, die Verwandte betreuen.
Alle, die wollen, dass hilfsbedürftige Menschen ihre Interessen wahrnehmen können, sollten mitmachen. Und sie dürfen bei ihrer Arbeit mit der Unterstützung des Betreuungsvereins rechnen.
Sie erreichen den Verein für Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften im Diakonischen Werk Moers e.V.
in Moers
Diakonisches Werk
Kirchenkreis Moers
Gabelsbergerstraße 2
47441 Moers
Telefon 02841/100145
Fax 02841/100190
in Kamp-Lintfort
Diakonisches Werk
Dienststelle Kamp-Lintfort
Konradstraße 86
47475 Kamp-Lintfort
Telefon: 02842/9 28 42 0
Fax.: 02842/9 28 42 29
E-Mail: info@diakonie-kamp-lintfort.de
in Rheinberg
Diakonisches Werk
Dienststelle Rheinberg
Rheinstraße 44
47495 Rheinberg
Telefon: 02843/90363-0
und den Verein für Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften in der Diakonie Duisburg-West
Hochemmericher Markt 1 – 3
47226 Duisburg
Telefon 02065/90870
Fax 02065/908729