Kandidaten für Presbyteriumswahlen mitbestimmen - Wahlvorschläge nur noch bis zum 9. November

Im Februar wählen die Gemeindeglieder der Evangelische Kirchengemeinden neue Presbyterien. Presbyterien sind die höchsten Leitungsgremien der Gemeinden. Presbyter, also Presbyteriumsmitglieder, kümmern sich um Fragen der Finanzen, Bauwesen, Gemeindediakonie, Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit, Festlegungen der Liturgie, die Form und den Inhalt des kirchlichen Unterrichts etc.

Im Vorfeld Vorschläge machen

Doch nicht nur durch die Wahl im Februar haben Gemeindeglieder die Möglichkeit, mitzuwirken. Bereits im Vorfeld können sie Vorschläge für mögliche Kandidaten nennen. Die Vorschlagsfrist läuft bis zum 9. November, vorschlagsberechtigt sind alle Gemeindeglieder, sofern sie konfirmiert oder über 16 Jahre alt sind.

Vordrucke

Eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorzuschlagen ist einfach: Es muss eine Einverständniserklärung dessen vorliegen, der vorgeschlagen werden soll. Vordrucke solcher Wahlvorschäge inkl. Einverständniserkärungen liegen in vielen Gemeindeämtern aus oder können im PDF-Format downgeloadet werden.

Vorschlag einreichen

Der Vorschlag muss zudem schriftlich bei einem Mitglied des Vertrauensausschuss eingereicht werden. Wer das in der jeweiligen Gemeinde ist, erfahren Interessierte bei den Gemeindebüros. Die Telefonnummern der Gemeindebüros nennt Ihnen die Übersicht.

(Pressereferat | 2007-10-29)Diese Nachricht drucken