Kock informiert sich im Moerser Hafthaus

Manfred Kock, Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland und Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, besuchte das Abschiebungsgefängnis in Moers. Mit ihm kamen BesucherInnen aus Kirche, Ministerien (Innen, Justiz), Justizverwaltung und von der Zentralen Ausländerbehörde. Der Grund des Besuchs: Anträge bei den Synoden der Ev. Kirche von Berlin-Brandenburg wie auch der Ev. Kirche im Rheinland, die darauf zielen, die Dauer der Abschiebungshaft deutlich zu senken. Deshalb wollte sich der Ratsvorsitzende über die Haftsituation informieren.

Kock im Gespräch mit den Häftlingen

Informieren über eine Haftanstalt heißt, das Gefängnis zu durchwandern, den Hof mit den hohen Mauern, Ankunftszimmer und Wäscheausgabe, Arztpraxis, die Gänge und Zellen, Gespräche mit Häftlingen und Bediensteten. Kock fragte nach Herkunft, Hoffnungen, Sorgen, Perspektiven und Familie, erkundigte sich nach der Situation in den Zellen und nach der Haftdauer. Die Anstaltsbediensteten und der Arzt berichteten, wie wichtig sensibler Umgang mit den Männern sei, besonders am ersten Tag, wenn die Häftlinge sehr niedergeschlagen seien, oder wenn sich eine Abschiebung verzögere und sich das Warten verlängere.

Haft bis 18 Monate möglich

Die Haft ist für die Häftlinge sehr belastend. Sie verbüßen keine Strafe, sondern befinden sich im Hafthaus, damit ihre Abschiebung gesichert ist. In Deutschland kann eine Abschiebungshaft bis zu 18 Monaten dauern.

Erfahrungen in Moers

„Unser aller Interesse gilt zuerst dem Ziel, dass die Menschen so kurz wie möglich in Abschiebungshaft sind“, erklärte Flüchtlingsberaterin Gisela Stoldt. In Moers lag die durchschnittliche Haftdauer im vergangenen Jahr mit 38 Tagen unter dem Landesdurchschnitt. Stoldt führt das auf die intensive und kontinuierliche Beratung der Flüchtlinge, das gute Zusammenwirken mit den Mitarbeitern des Hafthauses und auf die wichtige Zusammenarbeit mit der Rechtsberatung und auch dem Amtsgericht zurück.

Haftzeiten lassen sich verkürzen

Die MitarbeiterInnen der Psychosozialen Betreuung im Hafthaus Moers fangen nicht nur psychische Belastungen auf, sondern sind auch Vertrauenspersonen für die Inhaftierten sowie Beistand bei Anhörungen am Amtsgericht. Sie stellen schnell Kontakt zu Rechtsanwälten her, damit Einspruchsfristen genutzt werden und die Männer Rechte wahrnehmen können, von denen sie oft nichts wissen. Sie unterstützen die Häftlinge zudem bei Rückkehrentscheidungen, wenn die Erfolgsaussichten zu bleiben gering sind. Sie beschaffen notwendige Dokumente der Häftlinge. Ihre Arbeit hilft, Leid zu mindern und Haftzeiten zu verkürzen.

Verlässliche Arbeit braucht verlässliche Bezahlung

Es müsse für eine verlässliche soziale Arbeit mit den Abschiebungshäftlingen gesorgt werden, mahnte Pfarrer Reinhard Schmeer mit Blick auf die jedes Jahr neu problematische Finanzierung an und fragte bei den VertreterInnen der Ministerien nach, ob psychosoziale Betreuung ein Rechtsanspruch sei. Zwischen Häftlingen in Justizvollzugsanstalten, die Anspruch auf psychosoziale Betreuung haben, und in Abschiebungshaft gäbe es keinen Unterschied, hieß es bestätigend aus Innen- und Justizministerium.

Hoffnung auf festen Etat

Schmeer hofft, dass dieses Gespräch in der Anstalt, das den Rechtsanspruch sozialer Betreuung deutlich gemacht hat, zu einem festen Etat führt, der kontinuierliches Arbeiten erlaubt. Das ist wichtig, denn es kann dazu beitragen, dass Abschiebungshaft "weder als ein Strafvollzug verstanden wird, noch dass in anderer Form Würde und Eigenständigkeit der betroffenen Menschen beeinträchtigt wird." So hatte Präses Kock das Anliegen zu Beginn des Besuchs formuliert.

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(Pressereferat | 2003-04-11)Diese Nachricht drucken