Noch bis zum kommenden Montag, 17. November, können wahlberechtigte Gemeindeglieder ihre Wunschkandidatinnen und Wunschkandidaten für die Presbyteriumswahl in ihrer Gemeinde am 15. Februar 2004 vorschlagen. Presbyterien sind Leitungsgremien, deren Mitglieder für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden. Sie beraten und entscheiden alle geistlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten der Gemeinden. Presbyterium = Ältestenrat?
Der Begriff 'Presbyterium' stammt aus dem Griechischen und bedeutet 'Ältestenrat'. Das ist ganz so wörtlich nicht mehr zu nehmen, denn gewählt werden kann jede Frau und jeder Mann, vorausgesetzt sie sind am Wahltag 18 Jahre alt, stehen in der Stimmliste, sind zum Abendmahl zugelassen und nach bürgerlichem Recht voll geschäftsfähig. Wenn sie die Mehrheit der Wählerstimmen auf sich vereinen, sind sie gewählt.
Aktives Wahlrecht erstmal für unter 16-Jährige
Weitere Auskünfte erteilen die Gemeindebüros der jeweiligen Gemeinden, Formblätter für die Vorschläge sind dort erhältlich. Ubrigens, an den Wahlen im Februar dürfen sich erstmals auch unter 16-Jährige - soweit sie konfirmiert sind - beteiligen und selbstverständlich ist Briefwahl wieder möglich. Ausführliche Informationen gibt es auch auf der Homepage der Evangelischen Kirche im Rheinland unter dem Link "Presbyteriumswahl", einführend am Besten ein Textvorschlag für die Gemeindebriefe.
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